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Sachverständigenbüro Anke Stoll, MRICS
(Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors) Diplom-Kauffrau
Diplom-Sachverständige (DIA)
International Appraiser (DIA)
von der Handelskammer
Hamburg öffentlich bestellt
und vereidigt für das Fachgebiet
Bewertung von Grundstücken
und die Ermittlung von
Mietwerten
Zertifizierte Sachverständige für
Immobilienbewertung (DIAZert)
nach der Norm DIN EN ISO/IEC
17024, Schwerpunkt Verkehrs-/
Marktwertermittlung einschließlich
Bewertungen für finanzwirtschaft-
liche Zwecke
(Zertifikat-Nr. DIA-SV2-038)
Große Bleichen 32
20354 Hamburg
Tel. 040/386 99 10 - 0
Fax 040/386 99 101
info@stoll-sachverstaendige.de
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Was bedeutet Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors?

Was ist ein Chartered Surveyor?
Ein Chartered Surveyor ist Mitglied der Royal Institution of Chartered
Surveyors (RICS), eines weltweit tätigen und anerkannten Berufsverbandes
von Immobilienfachleuten, der 1868 in London gegründet wurde und 1881
die königliche Charta erhielt. Nur Chartered Surveyors dürfen die
Berufsbezeichnung „MRICS" (Professional Member of the Royal Institution of
Chartered Surveyors) oder „FRICS" (Fellow of the Royal Institution of Chartered
Surveyors) führen. Beide Berufsbezeichnungen sind das Oualitätssiegel für
Professionalität und Integrität. Chartered Surveyors müssen die strengsten
Verhaltensregeln („Code of Ethics") beachten, um den Interessen der Kunden
und der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Der Begriff „Chartered Surveyor"
lässt sich nur schwer übersetzen. Diese Worte stehen daher weltweit für
„hoch qualifizierte Immobilienfachleute".
Was macht ein Chartered Surveyor?
Chartered Surveyors verfügen über umfassende Kenntnisse in allen Bereichen von Grundbesitz, Immobilien
und Bauprojekten. Sie verstehen sowohl die Immobilienwirtschaft als auch die fachbezogene Gesetzgebung,
die wesentlichen Dienstleistungsbereiche sowie die Wirtschaftlichkeit von Konstruktion, den Erwerb, die
Verwaltung, die Bewirtschaftung, die Bewertung und den Verkauf von Immobilien.
Was bedeutet die öffentliche Bestellung und Vereidigung?
Sachverständige
- Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich
nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend
qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen
sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern
abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung
vor.

Sie
bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten
Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem
sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt,
unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen
Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die
Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich
den Ruf und die Position des Auftraggebers. Er steht nicht im Verdacht,
sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil
sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte
Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt.

Qualifikation
- Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich
bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die
öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen
Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter
ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft
(in Hamburg die Handelskammer). Das bedeutet auch, dass
bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder
verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen
Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden bestellte Sachverständige
auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind.
Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Aufgaben
und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich
bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen
feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch
regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und
bewerten. Und die zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie
das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen.
Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit.

Gesetzgebung
- Vertrauen und Sicherheit

Wer
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt,
erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private
Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber
bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die
besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere
Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen,
Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und
garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Was bedeutet die Zertifizierung?

In
Deutschland ist das Sachverständigenwesen keiner Regelung durch ein
Berufsgesetz unterworfen. So ist es den Verbrauchern und Nachfragern von
Wertgutachten überlassen, den für sie geeigneten Sachverständigen zu
finden. Erfahrungsgemäß fällt sie aufgrund der unzureichenden
Informationen schwer.

Das
Ziel der Zertifizierung aus Verbrauchersicht ist eine Vergleichbarkeit
und Sicherheit bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen. Aus
Sicht der Sachverständigen rücken die Ziele der europaweiten Zulassung
und des Wettbewerbsvorteils gegenüber nicht zertifizierten
Sachverständigen in den Vordergrund.

Seit
dem Jahr 1989, als die Europäische Kommission und die EFTA sich auf ein
Programm zur Zertifizierung und Akkreditierung von Qualitätssystemen
und Personal geeinigt haben, wurde für das Fachgebiet
"Grundstücksbewertung" ein einheitliches Prüfungssystem
entwickelt. Das gesamte System basiert auf der Freiwilligkeit der Beteiligten.

Eine
Zertifizierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 bedeutet, dass dem
Sachverständigen seine persönliche Kompetenz auf dem betreffenden
Sachgebiet bestätigt wird. Durch regelmäßige Überprüfungen und
Rezertifizierungen wird sichergestellt, dass das Zertifikat seinen Wert
nicht verliert.
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